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Pass auf Dich auf! |
Aus der BRAVO-Rubik «Verliebt, geliebt und liebenswert – Dr. Christoph Vollmer gibt Rat in Liebesproblemen» (1967). Ein 20-jähriger, sehr anständiger Italiener hat der 14-jährigen Christa bereits eine Liebeserklärung gemacht. Weil sie mit einem Italiener geht, wird Christa nun von ihrem Umfeld verspottet. Klar, ne? Bereits geschieden sein soll er, unser Freund aus dem Süden. Da hat er aber die Rechnung ohne Dr.-Sommer-Vorgänger Dr. Vollmer gemacht: Er lässt den Lügenbaron umgehend auffliegen. Grund: In Italien gab es damals laut Spiegel (27/1969) tatsächlich keine Scheidung. Erst im Dezember 1970 wurde die Ehetrennung gesetzlich möglich gemacht. Ab 1969 war die Scheidung zumindest legal, sollten triftige Gründe wie Impotenz, unheilbare geistige Krankheiten, lange Gefängnisstrafen, sexuelle Ausbeutung der Frau oder der Tochter, Mordabsichten gegenüber dem Ehepartner, Eheflucht und die Trennung über mehr als fünf Jahre vorliegen (Quelle). Dennoch: Auch heute ist die Scheidungsrate im Vergleich zum restlichen Europa in Italien auffällig tief. Das liegt unter andere daran, dass Scheidungsverfahren bis zur Reform 2015 bis zwölf (!) Jahre dauern konnten. Neuerdings sind auch in Italien sechs Monate dauernde «Blitz-Scheidungen» möglich, was die Raten vermutlich ansteigen lässt (Quelle: NZZ).