|
Pass auf Dich auf! |
Aus der BRAVO-Rubik «Verliebt, geliebt und liebenswert – Dr. Christoph
Vollmer gibt Rat in Liebesproblemen» (1967). Ein 20-jähriger, sehr
anständiger Italiener hat der 14-jährigen Christa bereits eine
Liebeserklärung gemacht. Weil sie mit einem Italiener geht, wird Christa
nun von ihrem Umfeld verspottet. Klar, ne? Bereits geschieden sein soll
er, unser Freund aus dem Süden. Da hat er aber die Rechnung ohne
Dr.-Sommer-Vorgänger Dr. Vollmer gemacht: Er lässt den Lügenbaron
umgehend auffliegen. Grund: In Italien gab es damals laut
Spiegel (27/1969)
tatsächlich keine Scheidung. Erst im Dezember 1970 wurde die
Ehetrennung gesetzlich möglich gemacht. Ab 1969 war die Scheidung
zumindest legal, sollten triftige Gründe wie Impotenz, unheilbare
geistige Krankheiten, lange Gefängnisstrafen,
sexuelle Ausbeutung der Frau oder der Tochter, Mordabsichten gegenüber
dem Ehepartner, Eheflucht und die
Trennung über mehr als fünf Jahre vorliegen (
Quelle).
Dennoch: Auch heute ist die Scheidungsrate im Vergleich zum restlichen
Europa in Italien auffällig tief. Das liegt unter andere daran, dass
Scheidungsverfahren bis zur Reform 2015 bis zwölf (!) Jahre dauern
konnten. Neuerdings sind auch in Italien sechs Monate dauernde
«Blitz-Scheidungen» möglich, was die Raten vermutlich ansteigen lässt (Quelle:
NZZ).